Unsere Leistungen

Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI

Sie benötigen Unterstützung durch Alltagsbetreuer

Sie wünschen sich gelegentliche oder regelmäßige Unterstützung bei Dingen, die Ihnen Mühe bereiten. Viele alltägliche Dinge können Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und Altersbeschwerden nicht mehr wie gewohnt verrichten, und sie fragen sich, wie lange das noch gut geht…
Angehörige wohnen nicht in Ihrer Nähe oder sind in ihrem Beruf so gefordert, dass Sie sie nicht einspannen wollen oder können.
Mit dem Alter oder durch eine Erkrankung fällt die Bewältigung alltäglicher Dinge oft schwerer. Nach einem langen und arbeitsreichen Leben sind Ausdauer und Kraft nicht mehr so wie früher vorhanden. Wir von der Alltagsbetreuung Samuels Service Systems unterstützen Sie individuell vor Ort. Wir bieten Alltagsbetreuung für Menschen mit Pflegegrad sowie in privater Leistung bedarfsgerecht in den Bereichen des alltäglichen Lebens an.

Ob , Putzen oder Einkaufen, Medikamentenbesorgung oder Postabholung – unsere Alltagsbetreuer helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Bewältigung der Aufgaben in und rund um den Haushalt. Auch stehend wir helfend zur Seite, wenn Termine außer Haus wahrgenommen werden müssen. Wir begleiten Sie zum Arzt und helfen Ihnen bei Behördengängen.

Gern unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

Haushaltsunterstützung wie z.b. Saugen, Wischen, Staub wischen, Geschirr reinigen, Waschen und Trocknen der Wäsche, Reinigung von Küche und Badezimmer. Wechsel der Bettwäsche. Aufräumen und Sortieren. Hilfe bei der Müllentsorgung. Pflege der Pflanzen in Innenräumen.
Gerne übernehmen wir auch das Einkaufen für Sie oder Botengänge.

Einzelbetreuung:

Spaziergänge, Begleitung zu Behörden/Ärzten nach Absprache, Hilfe bei organisatorischen und/oder verwaltenden Aufgaben. In Absprache und je nach individuellem Fall sind ggf. auch leichte Bewegungs- und Gedächtnisübungen sowie Kommunikationsangebote möglich.

Nicht erlaubt sind:

  • Medizinische Pflegeleistungen (Blutdruck messen, Medikamentengabe)
  • Körperpflege von pflegebedürftigen Personen
  • Gefährliche Arbeiten (z. B. an hohen Wänden, auf Leitern ohne Absicherung, Kaminreinigung)
  • Reparaturen oder handwerkliche Tätigkeiten
  • Intensive Tierpflege oder professionelle Gartenpflege


 Leider können wir Sie nicht mit dem Auto oder ähnlichem befördern, da hierfür weitere Versicherungen und ein Personenbeförderungsschein erforderlich wären. Wir dürfen Sie aber auf andere Art zum Arzt begleiten.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen Ihnen nach § 45b SGB XI zu.

Sollten 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden.
Hierbei gilt es zu differenzieren zwischen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrade 1 sowie dem Pflegegeld.
Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2 und zwar in Höhe von 347 Euro und bei Pflegegrad 3 wird ein Pflegegeld in Höhe von 599 Euro von der Pflegekasse gezahlt. 


Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Werden die Ihnen zustehenden 131 Euro/Monat nicht voll ausgeschöpft, so kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt und auch in das darauffolgende Jahr übertragen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht genutzte Entlastungs- und Betreuungsleistungen am 30. Juni des Folgejahres verfallen.


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Wir kommen gerne zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen nach Hause, um Ihnen unser komplettes Leistungsangebot im Detail zu erläutern und Sie über die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen aus der Pflegekasse bzw. In Privatleistung zu informieren.